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   SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 590/10   

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https://dejure.org/2010,23652
SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 590/10 (https://dejure.org/2010,23652)
SG Mannheim, Entscheidung vom 12.07.2010 - S 9 SO 590/10 (https://dejure.org/2010,23652)
SG Mannheim, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - S 9 SO 590/10 (https://dejure.org/2010,23652)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzierung zwischen Wohnungen für Einpersonenhaushalte oder Zweipersonenhaushalte und größeren Wohnungen bei der Erhebung der quadratmeterbezogenen Vergleichsmieten; Bildung von fünf Mietstufen bei einem Kreisgebiet von etwa 1.000 km² als ausreichend für die ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB XII § 29 Abs. 1
    Anspruch auf Sozialhilfe; Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten; schlüssiges Konzept eines Sozialhilfeträgers

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 590/10
    Durch diese (methodischen) Anforderungen soll gewährleistet werden, dass die Angemessenheitsgrenzen auch tatsächlich den aktuellen Verhältnissen des örtlichen Mietwohnungsmarktes entsprechen (BSG, Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 41/08 R; zum "schlüssigen Konzept" vgl. auch SG Kassel, Beschluss vom 23.6.2010 - S 6 AS 144/10 ER und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.5.2010 - L 12 (20) SO 37/07).

    Allerdings ist hierbei die so genannte Warmwasser pauschale (6,79 EUR) herauszurechnen, denn der Energieanteil, der für die Aufbereitung des warmen Wassers erforderlich ist, wird nicht den Heizkosten, sondern der Haushaltsenergie, die bereits über die Regelleistung abgedeckt ist, zugeordnet (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 41/08 R).

  • SG Karlsruhe, 29.03.2010 - S 16 AS 1798/09

    Arbeitslosengeldgeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - kein

    Auszug aus SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 590/10
    Aufgrund dieser Gesichtspunkte bestätigt das Gericht die vom Sozialgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 29.3.2010 (S 16 AS 1798/09) gezogene Schlussfolgerung, nach der die Ermittlungen bzw. Festlegungen des Beklagten im Hinblick auf die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten nicht schlüssig sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - L 12 (20) SO 37/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 590/10
    Durch diese (methodischen) Anforderungen soll gewährleistet werden, dass die Angemessenheitsgrenzen auch tatsächlich den aktuellen Verhältnissen des örtlichen Mietwohnungsmarktes entsprechen (BSG, Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 41/08 R; zum "schlüssigen Konzept" vgl. auch SG Kassel, Beschluss vom 23.6.2010 - S 6 AS 144/10 ER und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.5.2010 - L 12 (20) SO 37/07).
  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 65/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 590/10
    Eine Begrenzung dieser Kosten auf ein "angemessenes Maß" (vgl. hierzu § 29 Abs. 1 Sätze 2 bis 8 SGB XII) setzt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) voraus, dass der zuständige Leistungsträger die heranzuziehende ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen einfachen Standards im Rahmen eines schlüssigen Konzepts ermittelt hat (vgl. hierzu bspw. nur Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R und B 4 AS 27/09 R sowie Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 65/08 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - L 1 AS 3286/09
    Auszug aus SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 590/10
    Nichts anderes ergibt sich für den Beklagten aus dem Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 28.9.2009 (L 1 AS 3286/09).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 590/10
    Eine Begrenzung dieser Kosten auf ein "angemessenes Maß" (vgl. hierzu § 29 Abs. 1 Sätze 2 bis 8 SGB XII) setzt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) voraus, dass der zuständige Leistungsträger die heranzuziehende ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen einfachen Standards im Rahmen eines schlüssigen Konzepts ermittelt hat (vgl. hierzu bspw. nur Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R und B 4 AS 27/09 R sowie Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 65/08 R).
  • SG Kassel, 23.06.2010 - S 6 AS 144/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 590/10
    Durch diese (methodischen) Anforderungen soll gewährleistet werden, dass die Angemessenheitsgrenzen auch tatsächlich den aktuellen Verhältnissen des örtlichen Mietwohnungsmarktes entsprechen (BSG, Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 41/08 R; zum "schlüssigen Konzept" vgl. auch SG Kassel, Beschluss vom 23.6.2010 - S 6 AS 144/10 ER und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.5.2010 - L 12 (20) SO 37/07).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus SG Mannheim, 12.07.2010 - S 9 SO 590/10
    Eine Begrenzung dieser Kosten auf ein "angemessenes Maß" (vgl. hierzu § 29 Abs. 1 Sätze 2 bis 8 SGB XII) setzt nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) voraus, dass der zuständige Leistungsträger die heranzuziehende ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen einfachen Standards im Rahmen eines schlüssigen Konzepts ermittelt hat (vgl. hierzu bspw. nur Urteile vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R und B 4 AS 27/09 R sowie Urteil vom 20.8.2009 - B 14 AS 65/08 R).
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